Geschichte der Synagoge II: Vom Lagerraum zum Mahnmal

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Bis zum Jahr 1988 wiesen in Achim keine Gedenkstätte, keine Gedenktafel und kein Straßenschild auf das Schicksal der Opfer in der Nazi-Diktatur hin, wowohl Achim in den 30er Jahren eine Hochburg der NSDAP war. Das änderte sich erst am 50. Jahrestag der Reichspogromnacht. In diesem Artikel geht es um die Geschehnisse rund um die Achimer Synagoge nach dem Zweiten Weltkrieg bis hin zu einer zweiten Gedenktafel am Mahnmal.

Die Synagoge in Achim wurde in der Pogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938 geschändet und verwüstet. Die Seitentüren und die Einrichtung wurden von SA-Leuten komplett zerstört. Das Mobiliar wurde zerhackt und als Brennholz mitgenommen. Die Synagoge selbst wurde nur deswegen nicht angezündet, weil ein Feuer die gesamte Nachbarschaft gefährdet hätte. 1939 verkaufte die Synagogengemeinde das Grundstück samt Ruine für 1200 Reichsmark an den Achimer Kaufmann Friedrich Wilhelm Braun.

1948 wurde mit Zementplatten ein schmaler Weg zur Straße gebaut: 14 m lang und 0,50 m breit. Im darauffolgenden Jahr wurde die direkt an die Synagoge angebaute Scheune abgerissen, eine neue Giebelwand errichtet, und zur Straße hin kam ein Vorbau dazu: 1,90 breit, 2 m lang und 2,65 m hoch.

Nur ein Täter wird bestraft

Mit den schweren Verbrechen in der Pogromnacht befasste sich die Justiz ab 1947. Der Entnazifizierungsausschuss des Kreises Verden erstattete am 11.4.1947 bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht Verden „Anzeige gegen Unbekannt wegen Raub, Diebstahl, Plünderung, Sachbeschädigung etc. jüdischen Vermögens in der Nacht vom 9. zum 10. November 1938 in Achim“. Es wurde ein Verfahren eingeleitet gegen die Männer, die maßgeblich an der Zerstörung der Synagoge beteiligt waren und jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger drangsaliert und verhaftet hatten. Als Haupttäter wurden angeklagt der ehemalige SA-Obersturmführer Wilhelm Eicke aus Bremen und der Achimer Wilhelm Eggert, einst Führer des SA-Reitersturmes. Nach langer Ermittlungszeit wurde am 23.9.1948 das Verfahren vor dem Schwurgericht Verden gegen Eicke, Eggert und fünf weitere Achimer SA-Männer eröffnet und am darauffolgenden Tag wurden die Urteile gefällt. Keinem der stark verdächtigen Angeklagten konnte die Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge nachgewiesen werden.

Das Schwurgericht verurteilte schließlich in letzter Instanz nur Wilhelm Eicke. Der Bremer wurde wegen schweren Landfriedensbruchs, räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Alle anderen Täter kamen straffrei davon. In der Urteilsbegründung führte der Richter aus, dass auf der Anklagebank nicht die wirklichen Drahtzieher, sondern „nur die kleinen Sünder“ säßen.

Ein langwieriger Rechtsstreit

In den 50er Jahren begann ein jahrelanger Rechtsstreit um das Grundstück und das Gebäude. Am 5.7.1951 trug das „Wiedergutmachungsamt am Landgericht Verden“ für die Synagogengemeinde einen Rückerstattungsanspruch ins Grundbuch ein. Als „Antragsgegner“ wird Kaufmann Braun genannt mit der Begründung: „Die Entziehung erfolgte durch Kaufvertrag vom 16.1.1939.“ Daraufhin beauftragte Braun den Achimer Rechtsanwalt Dr. Ulrich am 31.3.1952 mit der Vertretung seiner Interessen. Dieser erhielt Prozessvollmacht und legte sogleich Widerspruch ein, und das Verfahren nahm seinen Lauf.

Der Verein „Die aus Theresienstadt e.V.“ mit Sitz in Hamburg wurde als „Interessenvertretung der aus rassischen Gründen Verfolgten und Geschädigten deutscher Staatsangehörigkeit“ zugelassen. Er begründete am 14.6.1952 seinen Antrag auf Rückerstattung von Vermögen: „Die Wegnahme bzw. der Verkauf fand in jedem Fall unter Zwang statt. Soweit Entschädigung geleistet, wurde sie vom Reich gesperrt und beschlagnahmt, kam also effektiv nicht zur Auszahlung.“ Als Rechtsnachfolger dieses Vereins fungierte für alle jüdischen Organisationen im Bereich der früheren britischen Besatzungszone die „Jewish Trust Corporation for Germany“ (JTC) mit Sitz in Hamburg. Die internationale Organisation war anerkannt und somit berechtigt, die Entschädigungsansprüche geltend zu machen.

Vergleichsverhandlungen scheitern

Am 9.1.1953 bemühte sich das Wiedergutmachungsamt am Landgericht Verden um einen Vergleich und fragte, „ob der Antragsgegner bereit ist, den Rückerstattungsanspruch durch Zahlung einer Vergleichssumme abzuwenden oder ob er den Rückerstattungsanspruch anerkennen will“. Falls er das Grundstück behalten wolle, solle er eine Vergleichssumme vorschlagen und begründen.

Im Sommer 1953 wechselte der Achimer Farbenhändler den Rechtsanwalt. Er erteilte Dr. Robert Dyckerhoff, einem Rechtsanwalt und Notar aus Hannover, die Prozessvollmacht. Es kam wieder zu Vergleichsverhandlungen und die Wiedergutmachungskammer gab beim Sachverständigen, Baurat Georg Hoff aus Hildesheim, ein Gutachten in Auftrag. Dieser erstellte ein 13seitiges Gutachten und bezifferte abschließend den Wert des Grundstücks auf 4534 DM und den Gebäudewert auf 3952 DM. Zudem schätzte er, dass der Wert des Gebäudes durch die Baumaßnahmen um 1426 DM gesteigert worden war.

1954 scheiterten die Vergleichsverhandlungen endgültig. Am 21.12.1954 schrieb die JTC:

„Wir bestreiten nach wie vor, dass der Gegenseite der Nachweis gelungen ist oder gelingen kann, dass der Verfolgte (also Carl Anspacher) zu den verschiedensten Zeiten und und aus den verschiedensten Gründen die Absicht hatte, sein Grundstück zu verkaufen. Er hat es aber nicht getan und diesen Verkauf erst im Februar 1938 vollzogen, nachdem aus einem kleinen Ort wie Achim nach der Aussage des Zeugen Lindhorst fast alle Juden zwangsweise von Haus und Hof vertrieben worden waren.

Es ist leider in Vergessenheit geraten, wie die nationalsozialistische Bewegung nach den Nürnberger Gesetzen besonders in kleinen Städten vorging. Es war die Pflicht jedes Gauleiters und der ihm untergeordneten Beamten alles zu tun, um möglichst bald melden zu können, daß ihr Bezirk oder ihre Stadt oder ihr Dorf „judenrein“ sei. … Der Verfolgte und seine Frau (Carl und Lilli Anspacher) entschlossen sich deswegen in letzter Stunde, das Haus zu verkaufen und in eine größere Stadt, nämlich Bremen, zu ziehen, um den Verfolgungsmaßnahmen in Achim zu entgehen.“

Abschließend wies die JTC darauf hin, dass bei einer Zahlung von 8.000 DM auf eine Rückerstattung verzichtet würde. Am 6.7.1955 wurde schließlich die JTC aus dem Grundbuch gelöscht und der Farbenhändler Braun eingetragen.

Ab 1955 wurden unabhängig von den Entschädigungsansprüchen der jüdischen Gemeinde Achim Verhandlungen mit der Bundesregierung und dem Land Niedersachsen über eine Pauschalabfindung geführt.

Niedersachsen zahlt Pauschalabfindung

Am 5.1.1959 kamen die Verhandlungen zum Abschluss und zu einem Vergleich zwischen dem Land Niedersachsen auf der eine Seite und der JTC, dem Landesverband der jüdischen Gemeinden Niedersachsen und dem Zentralrat der Juden in Deutschland auf der Gegenseite. Darin heißt es: „Zur Abgeltung aller Ansprüche auf Entschädigung für

1. die Zerstörung und Beschädigung von Synagogen und sonstigen Gebäuden,

2. die Zerstörung, Beschädigung, Plünderung und sonstigen Verluste an Synagogeneinrichtungen, Kultgegenständen und profanen Ausstattungsgegenständen, die Eigentum der früheren jüdischen Kultusgemeinden im Bereich des Landes Niedersachsen waren, zahlt das Land Niedersachsen eine Entschädigung von insgesamt 9.450.000 DM.

Die JTC hatte als Entschädigung für die ehemalige Synagogengemeinde Achim angemeldet:

Gebäudeschaden: mindestens 15.400 DM

Einrichtungsschaden: mindestens 4.100 DM

Schaden an Kultgegenständen: mindestens 21.950 DM.

Für das Gebäude wurden wegen eines Rückerstattungsverfahrens nur 6.500 DM anerkannt. Die Entschädigungsbehörde schlug einen Vergleich vor. Statt 41.450 DM sei sie bereit, 30.000 DM zu zahlen.

Zur Errichtung eines Mahnmals

1986 verkaufte Braun das Grundstück samt Gebäude an die Niedersächsische Landesentwicklungsgesellschaft (NILEG). Die norddeutsche Immobilienfirma war damals der Sanierungsträger der Stadt Achim. Damit die Anspacherstraße und ein neuer Geschäftsbereich gebaut werden konnten, mussten die alten Häuser weichen.

Am 9.1.1988, dem 50. Jahrestag der Reichspogromnacht, initiierten die Achimer Pastoren und Diakone einen Schweigemarsch vom jüdischen Friedhof zum alten Synagogenstandort. An diesem Abend stellten sie eine Gedenktafel vor, die am einstigen Synagogenstandort aufgestellt werden sollte. Sie trägt die Inschrift:

Zum Gedenken an unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger
Und an die Synagoge, die hier gestanden hat.

Am 9. November 1938 wurde sie mutwillig zerstört.
Vergessen führt in die Verbannung.

Erinnern ist jedoch das Geheimnis der Befreiung.



In dieser Zeit gründeten einige Bürgerinnen und Bürger und mehrere Organisationen – darunter auch die Geschichtswerkstatt – eine Initiative zur Errichtung eines Mahnmals. Im Juli 1989 bekam zunächst der kleine Weg von der Obernstraße zur Anspacherstraße den Namen „Synagogenweg“, und das Gebäude, in dem sich einst die Synagoge befunden hatte, wurde abgerissen.

Grundgedanken und Hauptelemente der Gestaltung

Der Achimer Stadtrat befasste sich 1990 mit der Gestaltung eines Denkmals. In einem zweiseitigen Schreiben an die Mitglieder des Gremiums wurden „die Grundgedanken und Hauptelemente der Gestaltung“ ausführlich erläutert. Das Mahnmal wolle „die Erinnerung an die jüdische Gemeinde und an diesen Ort wiedererwecken“. Ziel sei es, „einen Moment der Besinnung an die Ereignisse zu bewirken, die bis heute und in Zukunft nicht vergessen werden sollen“. Es gebe zwar keine Fotos, mit Hilfe alter Katastereintragungen konnten die genaueren Umrisse jedoch rekonstruiert werden. Und weiter heißt es in den Ausführungen an den Stadtrat:

„Die Gebäudeumrisse werden in einem Teilbereich mit schlichten Mauerstücken nachgezeichnet. Die Mauerart ist nicht identisch mit dem damaligen Synagogengebäude und will es auch bewusst nicht sein, um nicht in die Nähe einer fälschlichen Rekonstruktion zu geraten. Unterschiedliche Mauerhöhen und offen gelassene Ecken sollen andeuten, dass hier kein neuer Raum, keine Geborgenheit entsteht, sondern die Mahnung an eine Zerstörung. Der Gebäudeumriss muss auch schon deshalb unvollständig bleiben, da im nördlichen Teil die neue Straße die Figur überschneidet.“

Für die Eckpunkte wurden schlanke Pyramideneichen ausgewählt, „der symbolische Baum der Trauer und die zum Himmel strebende Markierung einer irdischen Stelle“. Auch die Höhe der drei Mauern wurde mit Bedacht gewählt. Die kurze hohe Mauer sei „wie ein großer dunkler Schatten“.

Das alles sind interessante und gut nachvollziehbare Gedanken. Aber ohne Vorwissen erschließen sie sich den Betrachtenden nicht alle sogleich.

Auf die Verbrechen in der Reichspogromnacht weist außerdem der etwa mittig zerbrochene Ziegelstein mit einem ebenso mittig zerbrochenen Davidstern-Relief hin. Der Stein sei dort irgendwo gefunden worden und stamme vermutlich als Schmuckstein von der Synagoge selbst oder einem benachbarten Haus. Ein Postbeamter habe den Stein jahrelang aufbewahrt und 1989 nach Aussagen von Karlheinz Gerhold der Geschichtswerkstatt übergeben.

Einweihung des Mahnmals

Am 21. Mai 1990 war es schließlich soweit: Das Synagogen-Mahnmal wurde im Beisein vieler Achimerinnen und Achimer, von örtlichen Politikern, von Vertretern des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen und der Jüdischen Gemeinde im Land Bremen feierlich eingeweiht. Der damalige Landesrabbiner Henry Brandt und Ex-Bürgermeister Christoph Rippich enthüllten gemeinsam die Gedenktafel. Der Bürgermeister ergriff als erster das Wort und erinnerte: „Es waren keine Fremden, sondern Leute von nebenan, die verfolgt und ermordet wurden. Hier an dieser Stelle hatten sie mit der Synagoge einen Mittelpunkt ihres Glaubens geschaffen, der entweiht und zerstört wurde.“ Es sei schwer zu verstehen, dass sich auch in Achim „dieser menschenverachtende Wahn ausgebreitet habe“.

Henry Brandt betonte in seiner Rede: „Gerade in diesen Zeiten der Euphorie fällt das Vergessen anderer Ereignisse in Deutschland leicht und das Gedenken schwer.“ Preis des Vergessens sei es aber, die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Das Mahnmal könne dazu beitragen, dies zu verhindern. Vielleicht würde es Passanten einmal dazu bewegen, „für ein Momentchen anzuhalten“ oder auch vorbeizugehen und sich eines Bibelwortes zu erinnern: „Liebe deinen Nächsten, denn er ist wie du.“ Er deutete aber auch an, dass die Errichtung eines Mahnmals mehr als ein halbes Jahrhundert nach der Tat längst überfällig gewesen sei.

Aus der Verankerung gerissen und gestohlen

Leider wurde das Mahnmal etliche Male von Unbekannten beschädigt. So wurde die Kupfertafel mehrfach beschmiert und musste darum vom Bauhof wiederholt gereinigt werden. Als Schutzmaßnahme brachte man schließlich eine Plexiglasscheibe vor der Tafel an. Damit nicht genug: Im April 2008 rissen Unbekannte die Gedenktafel aus der Verankerung und nahmen sie mit. Der Achimer Kurier berichtete am 18.4.2008 ausführlich über die Schändung. Dabei wandten die Täter brachiale Gewalt an, denn das Schild war in Beton gedübelt und mit einem Anker gesichert. Die Polizei wurde eingeschaltet und Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Die Täter konnten jedoch nicht ermittelt werden, und auch die Gedenktafel blieb verschwunden. Die Stadt musste schließlich eine neue Tafel bestellen und anbringen lassen.

Einen weiteren Vorfall gab es im Jahr 2013. Am 22. April berichtete die Presse darüber, dass die schützende Plexiglasscheibe mutwillig zerschlagen wurde und ersetzt werden musste. Nach den Tätern wurde auch diesmal vergeblich gefahndet.

Zur Weiterentwicklung des Mahnmals

Die Erinnerungskultur in Deutschland und damit auch der Blick auf Gedenktafeln veränderte sich Mitte der 90er Jahre durch das Projekt STOLPERSTEINE von Gunter Demnig. Weltweit soll das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus wachgehalten werden, indem vor ihrem letzten selbst gewählten Wohnort oder anderen zu bestimmenden Orten kleine quadratische Gedenktafeln aus Messing in das Gehwegpflaster eingelassen werden. In Achim wurden die ersten Stolpersteine 2005 verlegt. „Mit der Verlegung von Stolpersteinen in unserer Stadt geben wir den Menschen, die dem Nazi-Rassenwahn zum Opfer gefallen sind wieder einen Platz in Achim, in unserer Mitte“, heißt es in der Stolpersteine-Broschüre. „Mit jedem Stein heißen wir die Nachkommen derer, die unter der Nazi-Herrschaft Unfassbares erlitten haben, in unserer Stadt willkommen.“

Opfer haben Namen

Auf der Gedenktafel am Mahnmal fehlen die Namen der Opfer, und auch die Täter werden nicht benannt. Das war der Ausgangspunkt für einen fünfköpfigen Arbeitskreis, der im Oktober 2024 in Achim entstand und sich die Weiterentwicklung des Mahnmals zur Aufgabe machte. Der in der Geschichtswerkstatt tagende Arbeitskreis entwarf schließlich eine zweite Gedenktafel. Sie wird in der Mitte der langen Basaltsteinmauer aufgehängt und diese Inschrift tragen:



NIE WIEDER!

An dieser Stelle stand von 1864 bis 1938 eine Synagoge. In der Reichspogromnacht vom 9. zum 10. November 1938 wurde das jüdische Gotteshaus zerstört. Die Achimer Jüdinnen und Juden wurden in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft 1933 bis 1945 gedemütigt, ihrer Bürgerrechte und ihres Eigentums beraubt, verfolgt, verschleppt und in Vernichtungslagern ermordet.



ZUR ERINNERUNG AN DIE JÜDISCHE GEMEINDE ACHIM



Die zweite Häfte der Tafel erhält die Überschrift: SIE LEBTEN UNTER UNS. Hier werden alle Achimer und Achimerinnen jüdischen Glaubens namentlich aufgeführt, die in der Zeit des Nationalsozialisimus verfolgt, deportiert, vertrieben, in den Selbstmord getrieben oder ermordet wurden.

Ausgewählt wurde diesmal eine Aluminiumverbundplatte in der Größe 150 cm x 90 cm. Die Inschrift wurde digital auf Vinylfolie gedruckt und soll etwa 50 Jahre haltbar sein. Bei Vandalismus wäre es leicht möglich, die Folien abzuziehen und zu erneuern. Die alte Gedenktafel bleibt erhalten, damit den Betrachtenden deutlich wird, warum und wie das Mahnmal weiterentwickelt wurde. Denn die Inschrift einer Gedenktafel ist immer ein Spiegel ihrer Zeit.

Am 8. Mai 2025, dem 80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges und der Nazi-Diktatur, weiht Achim die neue Gedenktafel ein bei einer Feierstunde mit Wortbeiträgen und Musik.

Angesichts des erstarkten rechten Extremismus und Populismus und der vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuften AfD wird immer wichtiger, dass die Erinnerungen an den Holocaust und auch an die damit verbundenen grauenvollen Geschehnisse in Achim nicht verblassen. „NIE WIEDER IST JETZT!“

Ralph Spill

 

Fotos: Abriss der Synagoge und Einweihung der Gedenkstätte. Fotos: Brodt, Achimer Kreisblatt, Weser-Kurier.

Literatur- und Quellenverzeichnis:

• Hermann Deuter/Joachim Woock: Es war hier, nicht anderswo! Der Landkreis Verden im Nationalsozialismus. Edition Temmen, 2016.

• Niedersächsisches Landesarchiv, Abteilung Stade: Akten im Rahmen der Rückerstattung des betreffenden Grundstücks bzw. der Wiedergutmachung für die Vertreter der ehemaligen jüdischen Gemeinde, NLA ST Rep. 171 Verden Rückerstattung, acc. 2009/087 Nr. 787 (ca. 110 Blatt, z. T. beidseitig beschrieben) sowie NLA ST Rep. 210 Nr. 1807 (ca. 60 Blatt, z. T. beidseitig beschrieben).









Vielen Dank an Dr. Thomas Bardelle und Team!

• Aus der Geschichte der jüdischen Gemeinden im deutschen Sprachraum. Achim (Niedersachsen)

• Herbert Obenaus: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinden in Niedersachsen und Bremen“, Band I, 2005, Wallstein Verlag

• Stadt Achim: Verlegung der Stolpersteine. 1. Oktober 2021.

• Diverse Zeitungsartikel aus Achimer Kreisblatt und Weser Kurier